Eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen erscheint unter diesen Umständen angemessen. Die Tagessatzhöhe ist gemäss pag. 131 f., wonach das monatliche Einkommen rund CHF 4‘150.00 beträgt und der Beschuldigte monatliche Alimentenzahlungen von CHF 500.00 für seine beiden Kinder leistet, auf CHF 90.00 festzulegen. Der aktuelle Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten liegt der Generalstaatsanwaltschaft bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Sollten sich die Einkommensund Vermögensverhältnisse des Beschuldigten seit März 2016 wesentlich verändert haben, ist die