Der automobilistische Leumund des Beschuldigten ist alles andere als gut. Er wurde bereits am 30.4.2015 wegen qualifiziertem Fahren unter Alkoholeinfluss, Verletzung der Verkehrsregeln und pflichtwidrigem Verhalten bei Unfall zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen und einer Busse von CHF 1‘500.00 verurteilt. Der hier zu beurteilende Vorfall fand am 31.5.2015 und damit einen Monat nach dem Unfall statt. Zudem wurde dem Beschuldigten der Führerausweis wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung vom 20.5. bis 19.6.2014 entzogen.