Der Beschuldigte beruft sich auf einen Sachverhaltsirrtum. Er sei der Meinung gewesen, dass auf der Autobahn im Wankdorf 100 km/h signalisiert gewesen sei. Er habe wohl zu wenig aufgepasst. An der Hauptverhandlung ergänzte er noch, vor ihm sei eine Person gefahren, welche ihn gestresst habe, weil der immer wieder gebremst habe. Dann habe er schnell weg gewollt, es sei nicht lange gewesen (HV-Protokoll S. 7 Z. 38 ff.).