Die Patrouille folgte dem Beschuldigten, nahm eine ViDistA-Messung vor und konnte das Fahrzeug im Bereich der Ausfahrt Münchenbuchsee zur Kontrolle anhalten, wo bei der zweiten durchgeführten Atemlufttestserie ein Wert von 0.52 Gewichtspromille festgestellt wurde. Die ViDistA-Auswertung ergab, dass der Beschuldigte auf einem Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 118 km/h gefahren war. Daraus resultierte eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 38 km/h. III. Rechtliche Würdigung