Die Auswertung des Verkehrsüberwachungssystems ViDistA ergab, dass der Beschuldigte – an Stelle der erlaubten 80 km/h – eine Durchschnittsgeschwindigkeit (Messtrecke von 500m) von 118 km/h hatte, woraus eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 38 km/h resultiert. Gegenüber den Beamten äusserte sich der Beschuldigte dahingehend, dass er der Meinung gewesen sei, dass auf der Autobahn im Wankdorf 100 km/h signalisiert gewesen wäre. Er hätte wohl zu wenig aufgepasst.