2. A.________ sei zusätzlich schuldig zu erklären wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch grobe Verkehrsregelverletzung, begangen am 31. Mai 2015 in Bern, auf der Autobahn A1 Verzweigung Wankdorf bis Verzweigung Schönbühl durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um mindestens 38 km/h. 3. A.________ sei