4 a) das Strafverfahren gegen A.________ wegen Drohung und Beschimpfung – unter Auferlage der Verfahrenskosten von CHF 765.00 an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 600.00 – eingestellt worden ist; b) A.________ schuldig erklärt worden ist wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren in angetrunkenem Zustand mit Motorfahrzeug nicht qualifiziert mit 0.52 ‰, begangen am 31. Mai 2015 in Bern.