4. Anträge der Parteien Mit schriftlicher Berufungserklärung vom 23.5.2016 (pag. 196 f.) stellte die Berufungsführerin folgende Anträge: «1. A.________ sei wegen grober Verkehrsregelverletzung schuldig zu sprechen. 2. Er sei zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 50.00 und einer Busse von CHF 600.00 zu verurteilen.» Mit schriftlicher Berufungsbegründung vom 14.7.2016 (pag. 219 ff.) präzisierte und ergänzte die Berufungsführerin ihre Anträge wie folgt: «1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 10. März 2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als