Mit Schreiben vom 10.3.2017 (pag. 270) holte die Verfahrensleitung bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die den Beschuldigten betreffenden Strafakten BM 15 34244 ein. Mit Verfügung vom 15.3.2017 (pag. 312 f.) stellte die Verfahrensleitung die genannten Strafakten den Parteien in Kopie zu und räumte diesen Gelegenheit ein, sich innert 10 Tagen erneut und abschliessend zum Hauptund Widerrufsverfahren vernehmen zu lassen. Mit Stellungnahmen vom 21.3.2017 (pag. 315 ff.) bzw. vom 22.3.2017 (pag. 324) äusserten sich die Parteien zum Haupt- und Widerrufsverfahren.