3 Mit jeweiligem Schreiben vom 23.6.2016 (pag. 207) bzw. vom 4.7.2016 (pag. 209) teilten die Parteien mit, mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden zu sein. Mit Verfügung vom 4.7.2016 (pag. 210 f.) ordnete die Verfahrensleitung die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens an und setzte der Berufungsführerin Frist zur Einreichung einer schriftlichen Begründung, welche mit Schreiben vom 14.7.2016 fristgerecht eingereicht wurde.