Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 2‘220.90. A.________ hat dem Kanton Bern einen Drittel der ausgerichteten amtlichen Entschädigung (CHF 740.00) zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ den Drittel der Differenz von CHF 180.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).