A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch (einfache) Verkehrsregelverletzung, begangen am 31.05.2015 in Bern durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 2. der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren in angetrunkenem Zustand mit Motorfahrzeug nicht qualifiziert mit 0.52‰, begangen am 31.05.2015 in Bern