Die Untersuchungshaft von 56 Tagen wird im Umfang von 56 Tagen auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 26‘764.70 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 5‘000.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 32 III.