Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht) vom 27.01.2016 (PEN 15 186) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 01.05.2014 bis 31.05.2015 in F.________, z.N. von E.________ eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). 29 2. A.________ freigesprochen wurde