VI. Verfügungen Dem zuständigen Bundesamt ist die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (.________) zu erteilen (Art. 16 Abs. 1 Bst. e des DNA-Profil-Gesetzes [DNA-ProfilG; SR 360]). Dem für die Führung des AFIS zuständigen Dienst ist die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten [SR 361.3]). VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.