2013, N. 9 zu Art. 44 StGB). V. Kosten und Entschädigungen 20. Verfahrenskosten Bei diesem Verfahrensausgang hat der Beschuldigte gestützt auf Art. 426 Abs. 1 StPO die gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu tragen. Diese belaufen sich auf insgesamt CHF 26‘764.70 (vgl. pag. 743 f.).