Alle Strafen sind mithin gleichartig, weshalb der Beschuldigte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe zu verurteilen ist. Dies gilt auch dort, wo Delikte mit Strafen im Bereich von weniger als sechs Monaten Freiheitsstrafe zu ahnden sind (BGer 6B_466/2013 vom 25.07.2013 E. 2.3.3). […]