26 seine Kinder verpflichtet. Anlässlich der Hauptverhandlung führte der Beschuldigte weiter aus, dass er eine neue Lebenspartnerin habe, welche aus AA.________ stamme, nicht in der Schweiz angemeldet und derzeit bei ihm in den Ferien sei (pag. 727 Z. 26-37). Auch diese Aussagen lassen an der Einsicht des Beschuldigten Zweifel aufkommen. Weiter ist auf die Vorstrafen und die breitgefächerte Delinquenz des Beschuldigten zu verweisen.