In casu wäre in Anbetracht des festgesetzten Verschuldens für die neben der versuchten schweren Körperverletzung erfüllten Delikte einzeln betrachtet je eine Geldstrafe möglich. Der Beschuldigte hat jedoch bis heute – trotz laufendem Strafverfahren – keinen Unterhalt für seine Kinder bezahlt. Der Beschuldigte zeigt diesbezüglich auch keine Einsicht, sagte er doch anlässlich der Hauptverhandlung, dass er keine Unterhaltsbeiträge für seine Kinder W.________ und X.________ bezahle, das bezahle der Staat (pag. 719 Z. 4-5). Der Beschuldigte fühlt sich nicht zur Zahlung von Unterhaltsleistungen an