719 Z. 4 - 5). Der Beschuldigte hat Schulden in der Höhe von rund CHF 150‘000.00 (pag. 700 ff. und 728 Z. 13 - 14) und gab an, gesundheitlich in guter Verfassung zu sein (vgl. eingeholte Vorakten der Staatsanwaltschaft Basel- Landschaft [SB1 15 2911]). Das Nachtatverhalten ist insgesamt neutral zu werten. Der Beschuldigte verhielt sich korrekt, war jedoch nicht besonders kooperativ. Reue und Einsicht sind nicht ersichtlich. Eine besondere Strafempfindlichkeit besteht nicht.