Gemäss dem in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu den Akten gereichten (vom Beschuldigten jedoch nicht unterzeichneten) Arbeitsvertrag (pag. 911 f.), ist der Beschuldigte seit dem 01.05.2016 zu 80% bei der N.________ GmbH, dem Unternehmen seines Bruders, angestellt und erzielt ein monatliches Einkommen von brutto CHF 2‘800.00. Seit dem 27.06.2016 ist der Beschuldigte geschieden. Er hat insgesamt vier Kinder mit drei verschiedenen Frauen. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte aus, er bezahle keine Unterhaltsbeiträge an seine Kinder, das bezahle der Staat (pag. 719 Z. 4 - 5).