sowie Aussagen des Beschuldigten, pag. 140/15 Z. 24 - 26, 424 Z. 169 - 181 und pag. 718 Z. 36 - 37). Den eingeholten Vorakten der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt betreffend Führenlassen ohne Haftpflichtversicherung (SB1 15 291) kann entnommen werden, dass der Beschuldigte angab, seit dem 01.04.2016 zu 50% bei seinem Bruder in einer Transportfirma zu arbeiten und hierbei ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 1‘970.00 zu erzielen. Gemäss dem in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu den Akten gereichten (vom Beschuldigten jedoch nicht unterzeichneten) Arbeitsvertrag (pag.