Neu im Strafregister figuriert das Urteil der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 26.05.2016 wegen Führenlassen ohne Haftpflichtversicherung, begangen am 10.09.2015. Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 40.00, bedingt auf 2 Jahre, sowie zu einer Busse von CHF 400.00 verurteilt (vgl. Strafregisterauszug, pag. 895 f. und eingeholte Vorakten der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft SB1 15 2911). Trotz laufendem Verfahren bekundet der Beschuldigte offenbar Mühe, sich an die geltenden Normen und Regeln zu halten und delinquiert – wenn auch nicht einschlägig – weiter.