2013, N. 30 zu Art. 47 StGB). Weiter wurde der Beschuldigte am 12.12.2013 von der Staatsanwaltschaft BS/BSD Basel wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie einer Busse von CHF 200.00 verurteilt (vgl. Strafregisterauszug pag. 896). Neu im Strafregister figuriert das Urteil der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 26.05.2016 wegen Führenlassen ohne Haftpflichtversicherung, begangen am 10.09.2015.