In Anbetracht dieser Tatsachen ist eine Reduktion um weitere 6 Monate auf nunmehr 26 Monate Freiheitsstrafe angezeigt. 17.4 Täterkomponenten Bei den Täterkomponenten fallen vorab die Vorstrafen negativ ins Gewicht: Der Beschuldigte wurde am 19.11.2010 vom Bezirksstatthalteramt Laufen wegen einer einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand (Bierglas gegen den Kopf; vgl. Vorakten der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft LA1 09 560) zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie zu einer Busse von CHF 1‘000.00 verurteilt.