Die Kammer setzte dafür eine (Ausgangs-)Freiheitsstrafe von 42 Monaten fest. Im Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 11 202 vom 28.02.2012 veranschlagte die Kammer eine Einsatzstrafe von 32 Monaten für eine versuchte schwere Körperverletzung, bei welcher der Täter dem Opfer mindestens zwei Mal gegen den Kopf trat und weitere Fusstritte gegen den Oberkörper des Opfers richtete.