Eine Freiheitstrafe von 36 Monaten setzte die Kammer im Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 15 8 vom 22.05.2015 fest. Dabei ging es um eine versuchte schwere Körperverletzung (6 cm lange und auf 4 cm klaffende, stark blutende Schnittverletzung mit Durchtrennung wesentlicher Sehnen und Nerven; längere Arbeitsunfähigkeit, keine bleibenden Schäden), welche dem Opfer im Rahmen eines Raufhandels mit einem Teppichmesser zugefügt wurde. Im Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 16 42 vom 01.07.2016 warf der Beschuldigte grundlos und aus dem Nichts zwei Glasvasen gegen den Kopf des Opfers.