Die VBRS-Richtlinien enthalten keinen Referenzsachverhalt für eine vollendete schwere Körperverletzung. In der Praxis der Kammer finden sich hingegen verschiedene Fälle, die zum Vergleich herangezogen werden können. Im Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 07 61 vom 12.07.2007 war eine schwere Körperverletzung zu beurteilen, bei welcher der Täter das am Boden liegende Opfer mehrfach geschlagen und mit Füssen ins Gesicht getreten hat. Das Opfer erlitt zum Teil tiefe Rissquetschwunden im Gesichtsbereich, Brüche des Nasenbeins, des Siebbeins, des Augenhöhlendachs und des Augenhöhlenbodens.