__ einen Gegenstand überreicht, von welchem die Kammer aufgrund der Aussagen der Beteiligten davon ausgeht, dass es sich um das Tatmesser handelt. K.________ geht damit anschliessend ins Büro, wo das Messer schliesslich auch aufgefunden wurde. O.________ bestätigte anfänglich ebenfalls, dass der Beschuldigte das Messer aus der Hosentasche genommen und K.________ gegeben habe (pag. 409 Z. 104 - 106). Schliesslich musste auch der Beschuldigte einräumen, es könne sein, dass er das Messer nach der Tat K.________ gegeben habe (pag. 470 Z. 163 - 165).