417 Z. 187 ff.). Für die Kammer erscheint die Hypothese, dass der Beschuldigte – nachdem er zu Boden gestürzt war, beim Versuch aufzustehen erneut ausrutschte und O.________ ihm aufhelfen musste – in der Lage gewesen wäre, den flüchtenden Straf- und Zivilkläger 1 mit dem Messer zu attackieren. Es erscheint vielmehr logisch, dass der Sturz die Folge des Faustschlages bzw. der Faustschläge des Straf- und Zivilklägers 1 war, was gegen die von der Verteidigung vorgebrachte Reihenfolge der Geschehnisse spricht.