Unbestrittenermassen hat C.________ dem Beschuldigten einen oder zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt. Es stellt sich deshalb die Frage, wie die Auseinandersetzung abgelaufen ist. Zum Faustschlag führte C.________ aus, dass er den Beschuldigten nach dem Angriff aus Angst gepackt und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Er habe den Beschuldigten ein- oder zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Danach sei er sofort abgehauen und mit dem Fahrrad nach Q.________ gefahren. Er sei völlig ausser Atem gewesen und habe Schmerzen verspürt. Er habe danach getastet und gesehen, dass er stark blute (C.____