_ weicht zurück – nicht umgekehrt. Der Beschuldigte hat bewusst zugestochen, daran bestehen beim Gericht keine Zweifel. So hätte der Beschuldigte – welcher offensichtlich lügt und wider jeglicher Evidenz alles abstreitet – mit Sicherheit nicht wortwörtlich gesagt, dass er zugestochen habe (vgl. pag. 449 Z. 430, „Ja ich habe mit dem Messer gestochen.“), wenn dem nicht so gewesen ist.