17 solle (pag. 399 Z. 41). O.________ gab zudem zu Protokoll, dass er dem Beschuldigten, als dieser die Treppe hochgekommen sei, „Lass es, egal!“ gesagt haben soll (pag. 414 Z. 83). All diese Aussagen O.________, der in den Einvernahmen für den Beschuldigten Partei ergriffen hat, belegen, dass dieser nichts Gutes im Schilde geführt haben kann und O.________ angesichts der konkreten Situation eine Eskalation befürchtet haben muss, ansonsten er den aufgebrachten und aggressiven Beschuldigten nicht à tout prix hätte stoppen wollen.