C.________ führte zur Auseinandersetzung weiter aus, dass O.________ vor dem Eingang noch versucht habe, den Beschuldigten zurückzuhalten. O.________ habe den Beschuldigten dann jedoch nicht mehr aufhalten können. Der Beschuldigte sei an O.________ vorbei, direkt mit dem Messer auf ihn los und habe auch gleich zugestochen. Die Verletzung habe er am Anfang gar nicht bemerkt, nur den Aufprall habe er gespürt (C.________: pag. 207 Z. 50-53, 208 Z. 58-62 und Z. 96, 234 Z. 54, Z. 57-58 und Z. 84-88, 236 Z. 159-160 und Z. 166-168, 716 Z. 42-45). O.________ bestätigte, dass er versucht habe, C.________ und den Beschuldigten zu trennen (pag.