Ersichtlich ist lediglich Folgendes: Der Straf- und Zivilkläger 1 und der Beschuldigte erscheinen vor der Eingangstür, der Straf- und Zivilkläger 1 läuft hierbei rückwärts, der Beschuldigte folgt ihm, fuchtelt mit den Armen und hält einen Gegenstand in der rechten Hand. Für die Phase unmittelbar vor der Auseinandersetzung und für die Beantwortung der Frage, wie es zu den Verletzungen kam (Stichverletzung des Straf- und Zivilklägers 1, Kopfverletzung des Beschuldigten), kommt deshalb den Aussagen der beiden Kontrahenten eine entscheidende Bedeutung zu. Die Kammer verweist dazu zum einen auf ihre Würdigung der Aussagen des Beschuldigten unter Ziff.