auch gemäss O.________ (pag. 401 Z. 127 f., 403 Z. 224) als Grund und Ursache für die Differenzen zwischen dem Beschuldigten und dem Straf- und Zivilkläger 1 genannt. Erstellt ist auch, dass der Beschuldigte zu P.________ nach der Auseinandersetzung vor dem Club sagte: «Hau ab du Schlampe, wegen dir ist es passiert.» (O.________: pag. 415 Z. 97 - 98 und Z. 108 - 109; Beschuldigter: pag. 723 Z. 7 - 12; P.________: pag. 726 Z. 15 - 21), wodurch auch der Grund für den Stimmungswechsel als erstellt erachtet werden kann. Bezüglich der von der Verteidigung geltend gemachten starken Alko-