Weiter ist auf der Aufnahme ersichtlich, wie der Beschuldigte dem Straf- und Zivilkläger 1 offensichtlich seine Grenzen aufzeigen wollte. Der Beschuldigte wirkt bereits zu diesem Zeitpunkt sichtlich aggressiv und so passt gut dazu, dass O.________ wenig später (Kamera 3 03:27:39) – welcher gemäss Aussage des Straf- und Zivilklägers 1 vom Beschuldigten herbeigerufen wurde (pag. 207 Z. 48 f.) – hinzu kommt und sich schlichtend zwischen die beiden Kontrahenten stellt. Dies ist vor dem Hintergrund – wie ihn der Straf- und Zivilkläger 1 und P.________ glaubhaft und übereinstimmend schilderten – nachvollziehbar: