13 13. Aussagen des Zeugen O.________ Obwohl der Zeuge O.________ – wie der Straf- und Zivilkläger 1 mehrmals überzeugend und glaubhaft aussagte – die Auseinandersetzung mitbekam, den Strafund Zivilkläger 1 gar noch mit den Worten «Messer, Messer» warnte und somit zweifelsohne Aussagen zum Kerngeschehen hätte machen können, wollte O.________ diesbezüglich offensichtlich nicht aussagen. Stattdessen schilderte er einen angeblichen Geschehensablauf, welcher alles andere als nachvollziehbar erscheint.