Der Beschuldigte wollte sich offenkundig nicht mehr an für ihn negative Umstände erinnern. Das zeigte sich auch beim Vorhalt der Videosequenz der Kamera 1 02:28:36 - 02:28:40 (+1) nochmals: Der Beschuldigte musste einräumen, dass er dem Straf- und Zivilkläger 1 nachlief und nicht umgekehrt, sagte dann aber, der Schlag [Anmerkung: des Straf- und Zivilklägers 1] komme erst nach der vorgespielten Videosequenz. Er gebe zu, dass er ein Messer in der Hand gehabt habe und wisse, dass es nicht gut sei, wenn man ein Messer in der Hand habe und auf jemanden zuschreite (pag. 722 Z. 14 ff.).