Er ist auf mich gefallen»). Auf Frage, warum das Messer offen gewesen sei, führte er sodann folgendes aus: «Vielleicht wollte ich ihm Angst machen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich das Messer geöffnet habe» (pag. 721 Z. 35 f.). Dass er ein Messer gehabt und der Straf- und Zivilkläger 1 auf ihn gekippt sei, gab der Beschuldigte auch gegenüber der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft an, als ihn diese am 20.04.2016 im Verfahren wegen Führenlassens eines Motorfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung befragte (vgl. die beigezogenen Vorakten der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft [SB1 15 2911]).