445 Z. 216-223, Z. 235-238 und Z. 252- 253). Weiter führte der Beschuldigte aus, dass er, nachdem er wieder zurück ins L.________ sei, dass Telefon K.________ gegeben und ihr gesagt habe, dass sie es ins Büro bringen solle, um es aufzuladen. Der Akku sei fast leer gewesen (pag. 446 Z. 289-305). Nach Vorhalt einer Videosequenz gab er dann kurze Zeit später zu Protokoll, dass er K.________ (nach der Auseinandersetzung) ein defektes Mikrofon übergeben habe. Von sich aus ergänzte der Beschuldigte, dass es bestimmt kein Messer gewesen sei (pag. 446 f. Z. 307-322). Das (Tat)messer habe er am fraglichen Abend sicher nicht in der Hand gehabt.