Gemäss rechtsmedizinischem Gutachten hätte [recte: habe] die körperliche Untersuchung diverse, auf stumpfe Gewalteinwirkung zurückzuführende Verletzungen in Form einer Schwellung und Unterblutung der Augenlider rechts und einer Schorfkruste unter dem rechten Auge gezeigt, die zwanglos mit einer Entstehung durch einen Faustschlag erklärt werden könnten, sowie Hautverfärbungen und Schorfkrusten am linken Ellenbogen und linken Unterarm, die zwanglos mit einem Sturzgeschehen auf eine harte Oberfläche vereinbar wären [recte: seien] (pag. 156 ff. und 191). […]