6. Vorwurf gemäss Anklageschrift Sachverhaltsmässig ist lediglich der Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung gemäss Ziff. I.1. der Anklageschrift zu prüfen (pag. 628). Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 23.05.2014 um ca. 03.30 Uhr vor dem Eingang des L.________ Clubs in G.________ eine versuchte schwere Körperverletzung, evtl. eine einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, z.N.d. Straf- und Zivilklägers 1 begangen zu haben. Gemäss Anklageschrift liess der Beschuldigte den Straf- und Zivilkläger 1 nach einer verbalen Auseinandersetzung an der Bar des L.________ Clubs von seinem Kollegen O.____