der versuchten schweren Körperverletzung zum Nachteil von Herrn C.________ schuldig zu erklären sei und im Sinne des Urteils des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 27. Januar 2016 zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen sei. Die Verfahrenskosten sind von Herrn A.________ zur Bezahlung zu übernehmen und er sei zu verurteilen, Herrn C.________ eine Genugtuung in der Höhe von CHF 2‘000.00, zuzügl. 5 % Zins seit dem 23. Mai 2014, sowie eine Parteientschädigung zu bezahlen.