Dem Straf- und Zivilkläger 1 wurde das Erscheinen in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung freigestellt (pag. 870 f.). Dessen unentgeltlicher Rechtsvertreter, Rechtsanwalt D.________, reichte folgende Anträge schriftlich ein (pag. 905 f.): Herr C.________ stellt bezüglich des Tatvorgangs vom 23. Mai 2014 den Antrag, dass Herr A.________ der versuchten schweren Körperverletzung zum Nachteil von Herrn C.________ schuldig zu erklären sei und im Sinne des Urteils des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 27. Januar 2016 zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen sei.