6. das amtliche Honorar bestimmt wurde (CHF 23‘139.15). 7. das Gericht die weiteren Verfügungen gemäss Ziff. VII/1 - 3 des Urteils getroffen hat. II. A.________ sei schuldig zu sprechen der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 23.05.2014, um ca. 03.30 Uhr in G.________, vor dem Eingang des L.________ Clubs, z.N. von C.________; und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen 6 zu verurteilen: