4. A.________ verurteilt wurde: 4.1. zu einer Übertretungsbusse von CHF 2'000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wurde auf 20 Tage festgesetzt; 4.2. zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 2'000.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 23.05.2014 an den Straf- und Zivilkläger C.________; 5. der A.________ mit Strafmandat der Staatsanwaltschaft BA/SBD, Basel vom 12.12.2013 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen àje CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde, unter Verlängerung der Probezeit um ein 1 Jahr, und ihm die Verfahrenskosten von CHF 300.00 zur Bezahlung auferlegt wurden;