5 2. A.________ freigesprochen wurde von den Anschuldigungen 2.1. der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, angeblich mehrfach begangen, ca. vom 09.01.2015 bis 23.01.2015 in G.________, durch Förderung der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthaltes (I.________) sowie ca. vom 09.01.2015 bis 23.01.2015 in G.________, durch Beschäftigen von Ausländern ohne Bewilligung (I.________); 2.2. der Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von September 2013 bis 31.10.2013 in G._