E.: 1. der A.________ mit Strafmandat der Staatsanwaltschaft BS/SBD, Basel, vom 12.12.2013 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen à je CHF 30.00 gewährte, bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde; 2. die Probezeit um ein Jahr verlängert wurde; 3. die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 A.________ auferlegt wurde. Il. Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, eventualvorsätzlich begangen am 23.05.2014 um ca. 03.30 Uhr in G.________, vor dem Eingang des L.________ Clubs, z.N. von C.________.