3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 04.10.2016, pag. 895 f.), sowie ein Leumundsbericht inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (datierend vom 13.09.2016, pag. 882 ff.) eingeholt. Zudem wurden die Vorakten der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft betreffend Führenlassen ohne Haftpflichtversicherung (SB1 15 2911) beigezogen. In der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurde